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Neue und nicht mehr ganz neue News aus Boostedt und darüber hinaus

10.08.2011

Werbung auf dem Kreisel unzulässig

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„Zwei Fliegen mit einer Klappe“ zu treffen, das war die Idee einiger Boostedter Gemeindevertreter, die einerseits den Kreisel ansprechender gestalten— und andererseits die Gemeinde von Pflegearbeiten entlasten wollten.
Man hatte sich vorgestellt, die Anbringung einer Werbung auf dem Kreisel zu erlauben und quasi als Entgelt dafür eine ansprechende Gestaltung und Unterhaltung des Areals zu erhalten.
Doch daraus wird vorerst nichts. Sowohl die Tiefbauabteilung des Kreises Segeberg als auch die Polizeidirektion haben unter Berufung auf das Straßen– und Wegegesetz des Landes einer „Errichtung von Werbeanlagen“ auf dem Kreisel nicht zugestimmt.
Die Einrichtung gehöre nach besagtem Gesetz nicht zur Ortsdurchfahrt. Die Kreisstraße 111 mitsamt Kreisel sei vielmehr als „freie Strecke“ anzusehen, für die ein „Anbauverbot“ gelte.

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